Dr. med. Karl Schmitt
Dr. med. Hannes Vüllers

Vorsorgeuntersuchungen

Unsere Terminvergabe kann von den u.g. Zeiträumen abweichen. Für alle Vorsorgen gibt es verschiedene Toleranzgrenzen. Diese werden gerne von uns wahrgenommen um auf die individuelle Entwicklung Ihres Kindes eingehen zu können.

 

 

Die Vorsorgetermine beinhalten als erstes eine Vorbereitung und verschiedene Testungen und Fragen durch die Helferin. Je nachdem wie gut Ihr Kind mitmacht oder wie das Arbeitsaufkommen in der Praxis ist, kann es zu Wartezeiten zwischen der Vorbereitung durch die Helferin und der Untersuchung des Arztes kommen.

 

Vorsorgeuntersuchungen von der Geburt bis zur Einschulung:

Vorsorge:

 

Zeitraum:

Schwerpunkt dieser Vorsorge:

U1

direkt nach der Geburt


U2

3. - 10. Lebenstag

Reflexe, Nervensystem, Stoffwechselerkrankungen, Hormonstörungen

U3

4. - 5. Lebenswoche

Familienanamnese, altersgerechte Entwicklung, Hüftultraschall, Ernährung, Schlaf, ...

U4

3. - 4. Lebensmonat

Beweglichkeit, Reaktionsvermögen, Blickkontakt, Koordination, Stimme, ...

U5

6. - 7. Lebensmonat

Beweglichkeit, Körperbeherrschung, Kopfhaltung, Greifen, Hören, Sehen, Stimme/Sprechen, soziale Interaktion, ...

U6

10. - 12. Lebensmonat

Feinmotorik, sozialer Kontakt, Körperfunktionen, Körperbeherrschung, Stehen, sprachliche Entwicklung, ...

U7

21. - 24. Lebensmonat

geistige Entwicklung, Sprache, Aufforderungen, Wissen, Motorik, Zähne, Selbstständigkeit, Interaktionsfähigkeit,...

U7a

34. - 36. Lebensmonat

Sehen, Allergien, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Gewicht, Sprache, Wachstum, Kindergartenreife, ...

U8

46. - 48. Lebensmonat

Feinmotorik, Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen, Ein- und Durchschlafen, Sehen, Hören, Ernährung, visuelle Wahrnehmung, Präpositionen, Sprache, ...

U9

60. - 64. Lebensmonat

Sehen, Hören, Wahrnehmung, grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, Fußstellung, geistige, seelische und soziale Entwicklung, Sprache, Sozialverhalten, ...

diese Vorsorgen werden alle von den Krankenkassen bezahlt.

 

 

 

Vorsorgeuntersuchungen in der Grundschulzeit:

 

Vorsorge:

Zeitraum:

Schwerpunkt dieser Vorsorge:

U10

7. - 8. Lebensjahr

Entwicklung/Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche), Motorik, Verhalten, Schule

U11

9. - 10. Lebensjahr

Schulschwierigkeiten, Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zähne, Kiefer, Medienverhalten, Bewegungs-, Sportförderung, ...

Diese Vorsorgeleistungen werden noch nicht von allen Krankenkassen bezahlt.

 

 

 

 

Vorsorgeuntersuchungen in den weiterführenden Schulen:

 

Vorsorge:

 

Zeitraum:

Schwerpunkte dieser Vorsorge:

J1

13. - 14. Lebensjahr

körperliche Entwicklung, Haltung, Motorik, Impfstatus, Sucht/Drogen, Blutdruck, Schilddrüsenfunktion, familiäre und schulische Situation

J2

16. - 17. Lebensjahr

körperliche Entwicklung, Haltung, Motorik, Sucht/Drogen, Blutdruck, Schilddrüsenfunktion, familiäre und schulische Situation, Berufsleben

Die J1 wird von allen Krankenkassen übernommen, J2 nur von manchen.

 

Vorsorgeleistungen zum Berufsstart:

Vorsorge:

 

Zeitraum:

Schwerpunkte dieser Vorsorge:

JuSchu1

vor Beginn einer Berufsausbildung

Der Arzt überprüft dabei, ob sich die angestrebte Tätigkeit negativ auf die gesunde Entwicklung des Jugendlichen auswirken könnte.

JuSchu2

Nach dem 1. Lehrjahr,

wenn die/der Auszubildende noch nicht 18 Jahre alt ist.

Nochmalige Überprüfung, wie sich der Beruf auf die Entwicklung des Jugendlichen auswirkt.

Gesundheitliche Probleme

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen in Deutschland nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden, wenn sie eine ärztliche Untersuchung vorweisen können. Diese darf nicht älter als 14 Monate sein.

Diese Vorsorgeleistungen werden von den Berufsgenossenschaften bezahlt.

 

 

Meldepflicht:

Die meisten Bundesländer in Deutschland haben für die Mehrzahl der Vorsorgeuntersuchungen eine Meldepflicht eingeführt, d.h. die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend und versäumte Termine werden angemahnt.

Aktuell haben wir in Baden-Württemberg noch keine Meldepflicht der Vorsorgeuntersuchungen.

 

 

versäumte Vorsorgetermine:

Diese Termine dürfen nicht mehr in der Kinderarztpraxis nachgeholt werden, sondern müssen vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Für den Main-Tauber-Kreis ist dies das Gesundheitsamt Tauberbischofsheim, Tel: 09341/825579

 

Download:

In unserem Downloadbereich stehen Ihnen alle Fragebögen und Infomaterial zu den Vorsorgen zur Verfügung.

So können Sie in aller Ruhe zu Hause schon unsere Fragen beantworten und uns den Bogen zur Vorsorge einfach mitbringen.

 

 

Vorsorgen-Erinnerung:

Wenn Sie an Vorsorgen oder Impfungen erinnert werden möchten, empfehlen wir den Service des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte:

www.kinderaerzte-im-netz.de 

 

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